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SEREDA GmbH ist AEO-zertifiziert!

 

Unser Unternehmen ist offiziell als "zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" (AEO - Authorized Economic Operator) im internationalen Geschäftsverkehr anerkannt. Die Bewilligung wurde vom Hauptzollamt Berlin erteilt. Die Bewilligung dieses Status ist an umfangreiche Voraussetzungen in Bezug auf die Zuverlässigkeit, Zahlungsfähigkeit und Entsprechung des Unternehmens den einschlägigen zollrechtlichen Vorschriften geknüpft. Damit gelten wir als besonders vertrauenswürdiger und zuverlässiger Partner im Rahmen des internationalen Warenverkehrs.
 
Als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter sorgt die SEREDA GmbH für die maximale Sicherheit in der internationalen Lieferkette und die Rechtzeitigkeit von Lieferungen. Dank der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen werden die Kontrollen von Waren und Dokumenten erheblich reduziert, was zu einer schnelleren Lieferung von Waren führt.

SDE-Bewilligung

SEREDA GmbH erhielt vom Hauptzollamt Berlin eine SDE-Bewilligung für die Abgabe von vereinfachten Zollanmeldungen gemäß Artikel 166 Unionszollkodex bei der Ausfuhr von Waren unter Inanspruchnahme des elektronischen Ausfuhrsystems ATLAS-Ausfuhr. Die Bewilligung SDE-Ausfuhr nach Art. 166 ff. UZK, Art. 145 ff. UZK-DA und Art. 223 ff. UZK-IA ersetzt den bisherigen „Zugelassenen Ausführer“ (ZA).

Im Rahmen der Bewilligung für die vereinfachte Zollanmeldung gemäß Art. 166 Abs. 2 Unionszollkodex ist für jede einzelne Ausfuhrsendung vor Warenabgang eine vereinfachte oder vollständige elektronische Ausfuhranmeldung bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle abzugeben. Die Waren werden der Ausfuhrzollstelle an zuvor bewilligten Verpackungs- und Verladeorten gestellt. Die Überlassung zur Ausfuhr erfolgt grundsätzlich automatisiert auch außerhalb der Öffnungszeiten der Zollstelle im IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr. Die Zulassung durch das Hauptzollamt bestätigt, dass das Unternehmen vertrauenswürdig ist, die Abläufe und Verantwortlichkeiten klar geregelt sind und ein innerbetriebliches Kontrollsystem etabliert ist.

Zugelassener Empfänger

Das Logistikunternehmen SEREDA GmbH hat den Status eines Zugelassenen Empfängers. Die Bewilligung wurde vom Hauptzollamt Berlin erteilt und dient der Vereinfachung des Zollverfahrens.

Der Zugelassene Empfänger ist berechtigt, Waren im Versandverfahren T1 ohne Gestellung und ohne Vorlage der Versandanmeldung bei der Bestimmungsstelle anzunehmen. Der Zugelassene Empfänger ist verpflichtet am NCTS-Verfahren teilzunehmen.

Der zugelassene Empfänger ist zur Erfüllung folgender Förmlichkeiten berechtigt:

  • in Empfangnahme von Waren direkt in seinem Betrieb, die im Unionsversandverfahren befördert werden
  • keine Gestellung bei der Bestimmungszollstelle sondern elektronische Übermittlung vom Ankunft der Waren
  • Elektronischer Austausch von weiteren Nachrichten mit dem Zoll

Zugelassener Versender

Das Logistikunternehmen SEREDA GmbH hat den Status eines Zugelassenen Versenders. Die Bewilligung wurde vom Hauptzollamt Berlin erteilt. Der Zugelassener Versender kann gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren durchführen, Versandvorgänge im Unionsversandverfahren durchzuführen, ohne dass der Abgangszollstelle die Waren gestellt und die entsprechende Versandanmeldung vorgelegt werden müssen. Ein Zugelassener Versender bzw. Zugelassener Empfänger ist dazu verpflichtet, am NCTS-Verfahren teilzunehmen.

Besonderheit der Bewilligung: Die Bewilligung kann nur natürlichen Personen oder juristischen Personen erteilt werden, die in der Union ansässig sind.

Der zugelassene Versender ist zur Erfüllung folgender Förmlichkeiten berechtigt:

  • Ausstellung der Versandanmeldungen
  • keine Gestellung bei der Abgangszollstelle, sondern elektronische Übermittlung vom Abgang der Waren
  • Elektronischer Austausch von weiteren Nachrichten mit dem Zoll
  • Verschließen des Beförderungsmittels oder der Packstücke
  • Beförderung der Waren ohne Tätigwerden der Zollstelle

Be­wil­li­gung für den Be­trieb ei­nes Ver­wah­rungs­la­gers

Das Logistikunternehmen SEREDA GmbH hat die Bewilligung für den Betrieb von Verwahrungslagern erhalten. In der Bewilligung werden die Bedingungen für den Betrieb von Verwahrungslagern festgelegt, Art. 148 Abs. 1, 2. UAbs. UZK. Neben den für die vorübergehende Verwahrung zugelassenen Waren ist hierin auch die Überwachungszollstelle bestimmt, die für die gesamte Überwachung des Verfahrens zuständig ist.

Was ist die vorübergehende Verwahrung?

  • Eine vorübergehende Verwahrung liegt bei jeder Einfuhr vor, bis die Überlassung in ein (anderes) Zollverfahren erfolgt (zum Beispiel freier Verkehr).
  • Bis maximal 90 Tage möglich (bislang 10-20 Tage).

Bio-Lager

SEREDA GmbH ist offiziell bei der Biokontrollstelle DE-ÖKO-070 zertifiziert und für Import / Erstempfang / Lagerung / Versandlogistik von Bio-Produkten gemäß EG Verordnung 2018/848 zugelassen.

Steuerlager für Alkohol und alkoholhaltige Waren

SEREDA GmbH ist offiziell als Steuerlager für Alkohol und alkoholhaltige Waren (Alkoholerzeugnisse) zugelassen.

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Kontakt

SEREDA GmbH
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14641 Wustermark
Tel.: +49 30 354902-00
Fax: +49 30 354902-24

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