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MODERNES UND ZENTRAL GELEGENES ZOLLLAGER (BONDED WAREHOUSE) IM GVZ BERLIN WEST WUSTERMARK, DEUTSCHLAND

Das Zolllager (bonded warehouse) der SEREDA GmbH im GVZ Berlin West Wustermark, Deutschland, erfüllt seit 1997 die höchsten Anforderungen und bietet Ihnen die besten Voraussetzungen für die günstige und sichere Lagerung von Maß- und Sperrgut.

Die günstige zentrale Lage des Zolllagers (bonded warehouse) der SEREDA GmbH im GVZ Berlin West Wustermark, Deutschland, in der Nähe der Autobahn A10, B5, des Flughafens Tegel Berlin und des Zollterminals am Zollamt Dreilinden, wo SEREDA GmbH eigenes Büro hat, ermöglicht es unseren Kunden / Frachtführern, Güter aus Amerika, Europa und Asien zu konsolidieren und ihre regelmäßigen Transporte/Lieferungen in verschiedene Richtungen der Welt zu gewährleisten.

ZOLLBEWILLIGUNGEN DER SEREDA GMBH FÜRS ZOLLLAGER (BONDED WAREHOUSE)

Dank den vorhandenen Zollbewilligungen können Güter / Transitgüter unserer Kunden dauernd im Zolllager (bonded warehouse) der SEREDA GmbH im GVZ Berlin West Wustermark günstig und sicher gelagert werden. Wir besitzen folgende Bewilligungen:

  • Zugelassenes Zolllager (Bewilligung nach dem neuen Unionszollkodex);
  • Zugelassener Empfänger;
  • Verwahrungslager;
  • Zugelassener Versender;
  • SDE-Bewilligung für die Abgabe von vereinfachten Zollanmeldungen gemäß Artikel 166 Unionszollkodex bei der Ausfuhr von Waren unter Inanspruchnahme des elektronischen Ausfuhrsystems ATLAS-Ausfuhr;
  • Lagerung / Zwischenlagerung von gemeinschaftlichen und Transitwaren (Bewilligung auf gemeinsame Lagerung von innergemeinschaftlichen und Transitwaren).

VORTEILE DES ZOLLLAGERS VON SEREDA GMBH IN DEUTSCHLAND

  • Sie sparen Ihre Abgaben

Das Zolllager (bonded warehouse) der SEREDA GmbH im GVZ Berlin West Wustermark bietet Ihnen für bestimmte, regelmäßig nicht begrenzte Zeiträume die Möglichkeit, zum einen Ihre Waren / Transitwaren unter Zollaufsicht unverzollt im Zollgebiet der Europäischen Union zwischenzulagern und zum anderen für Waren, die zum Absatz in diesem Zollgebiet bestimmt sind, die Einfuhrabgaben erst nach Beendigung einer Vorratshaltung zu entrichten oder die eingelagerten Waren in ein anderes besonderes Verfahren zu überführen.

  • Kredit- und Cashflow-Effekt

Die Einfuhrabgaben werden bei Nutzung des Zolllagerverfahrens regelmäßig erst zu dem Zeitpunkt fällig, in dem die Waren aus dem Lager entnommen werden:

Durch den Aufschub der Zahlung von Einfuhrabgaben bis zu dem Zeitpunkt, in dem Sie die Ware letztendlich aus dem Zolllager entnehmen und in den freien Verkehr überführen, entsteht ein Kreditierungseffekt. Zusätzlich erhalten Sie einen Cashflow-Vorteil dadurch, dass das Geld für Ihr Unternehmen im Übergangszeitraum verfügbar bleibt.

  • Nichtanwendung von handelspolitischen Maßnahmen

Ein ganz wichtiger Vorteil, der durch die Überführung Ihrer Einfuhrware in ein Zolllagerverfahren entsteht, ist die Nichtanwendung von handelspolitischen Maßnahmen. Handelspolitische Maßnahmen sind nicht tarifäre Maßnahmen, die zur Regelung und Überwachung des Warenverkehrs im Rahmen einer gemeinsamen Handelspolitik erlassen werden. Hierzu zählen beispielsweise die Ein- und Ausfuhrüberwachung, die mengenmäßigen Beschränkungen oder Verbote. Diese Vorschriften und Beschränkungen treffen Sie bei der Überführung der Waren in ein Zolllagerverfahren zunächst nicht.

Die Waren bleiben Nicht-Unionswaren. Das heißt: Sie können die Waren einlagern, ohne im Besitz der für die Einfuhr notwendigen Genehmigungen und Bescheinigungen zu sein. Diese benötigen Sie erst, wenn zu einem späteren Zeitpunkt eine Überführung der Ware in den freien Verkehr erfolgen soll.

  • Lagerung des gesamten Warensortiments an einem Ort

Mit der Nutzung eines Zolllagers haben Sie den Vorteil, dass Sie über Ihr gesamtes Warensortiment an einem Ort schnell verfügen können. So können Sie sich z. B. einen abgegrenzten Raum Ihres Warenlagers als Zolllager bewilligen lassen. Logistisch können Sie von einer schnellen Zugriffsmöglichkeit auf Ihren gesamten Warenbestand profitieren, egal, ob es sich um Unions- oder Nicht-Unionswaren handelt.

  • Flexibilität

Sie können stark vom gewonnenen Freiraum durch die Nutzung eines Zolllagers profitieren. So haben Sie z.B. die Möglichkeit, Ihr Sortiment zu erweitern und zuerst einmal die Marktchancen auszutesten, bevor Sie die Waren tatsächlich in den freien Verkehr überführen und damit verzollen müssen.

Die Entscheidung, in welches Zollverfahren die Einfuhrwaren letztendlich überführt werden sollen, müssen Sie im Fall der Einlagerung nicht mehr sofort treffen. Eventuell ergibt sich zukünftig ein Geschäftsmodell, bei dem beispielsweise die Überführung in eine aktive Veredelung sinnvoller ist.

Mit der Einlagerung der Ware in ein Zolllager können Sie diese Entscheidung auf den Zeitpunkt verschieben, zu dem Sie sich über den weiteren Ablauf Ihrer Geschäftsmodelle im Klaren sind. Aufwendige Rückabwicklungen brauchen Sie hier nicht durchzuführen.

ZUGEHÖRIGE DIENSTLEISTUNGEN DER SEREDA GMBH IM ZOLLLAGER IM GVZ BERLIN WEST WUSTERMARK

  • Vorbereitung von Import- / Exportdokumenten auf die Import- und Exportabfertigung
  • Vorbereitung der Waren auf die Zollbeschau, unter anderem übernehmen wir für Sie Entladen und Beladen, Sortieren und Durchzählen der Waren
  • Bei Bedarf organisieren wir auch die Umverpackung und Etikettierung Ihrer Ware und sonstige begleitende Lagerdienstleistungen
  • Organisation des Transportes Ihrer Ware an den Endempfänger

Rufen Sie uns gerne unter +49 (0)30 35490200 an oder schicken Sie uns eine schriftliche Anfrage. Unsere Spezialisten beraten Sie gerne und finden für Sie eine optimale Variante für die Lagerung Ihrer Waren im Zolllager der SEREDA GmbH im GVZ Berlin West Wustermark

» In der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten «
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Kontakt

SEREDA GmbH
Magdeburger Str. 3
14641 Wustermark
Tel.: +49 30 354902-00
Fax: +49 30 354902-24

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www.sereda.de