KURZ UND KOMPAKT ÜBER ZOLLEXPORT NACH RUSSLAND: SCHNELLE EXPORTABWICKLUNG
Einfuhrlizenzen
Zum Schutz der heimischen Wirtschaft und zur Kontrolle der Einfuhr von Waren aus dem Ausland bedient sich Russland der unterschiedlichen Maßnahmen. Es sind nicht nur produktspezifische Anforderungen, sondern auch fiskalische Instrumente.
Für den Vertrieb einiger Waren in Russland gelten grundlegende Registrierungspflichten als Marktzugangsvoraussetzung. Dazuu gehören in erster Linie Medizinprodukte oder auch Arzneimittel. Im landwirtschaftlichen Bereich werden regelmäßig sogenannte Einfuhrquoten festgelegt, diese werden dann entsprechend veröffentlicht. Betroffen sind Rind-, Hühner-und Putenfleisch von solchen Kontingenten. Das Ministerium für Entwicklung und Regulierung entscheidet dann über die Verteilung der Mengen.
Für eine Reihe von Waren sind im Zusammenhang mit der ERW Einfuhrbeschränkungen festgelegt worden, die eine Einfuhrlizenz benötigen. Dazu gehören Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen oder deren Vorläufer. Ebenso lizenzpflichtig sind giftige Substanzen, menschliches Gewebe oder Blut, aber auch Kies, Schotter oder verschiedene Gemische davon.
Außerdem sind neben Lizenzpflichten auch Einfuhrverbote zu beachten. Dabei ist zu unterscheiden, ob diese Einfuhrverbote im Rahmen der einheitlichen nichttarifären Handelsmaßnahmen oder als Reaktion auf Sanktionsmaßnahmen der westlichen Wirtschaftsnationen wie u. a. USA oder die EU anfallen. Gänzlich verboten oder zumindest von einer Genehmigung abhängig sind zum Beispiel Pflanzenschutzmittel, Waffen, Munition oder deren Hauptteile, aber auch gentechnisch verändertes Saatgut. Als Reaktion auf bestehende Wirtschaftssanktionen gelten derzeit Einfuhrverbote im Wesentlichen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, bestimmten Rohstoffen sowie Lebensmittel u. a. aus der EU.
Auch beim Import von Waren nach Russland sind Normen und Standards zu beachten. Im Besonderen gelten hier Konformitätsbewertungen. Dabei ist zu beachten, dass in Russland sowohl Bewertungsverfahren der Eurasischen Wirtschaftsunion (EWAU) als auch nationale Regelungen gelten.
Handelsrechnungen
Für die Verzollung sind Handelsrechnungen in zweifacher Ausfertigung sowie folgende Angaben erforderlich:
• Name und Anschrift des Verkäufers wie des Käufers und / oder des Empfängers der Ware
• Rechnungsnummer und -datum
• Marke, Nummern Anzahl wie Art der Packstücke
• genaue Warenbeschreibung (Die Warenbeschreibung sollte so detailliert wie möglich sein, um eine eindeutige Identifizierung zu gewährleisten. Verschlüsselte Informationen sind zu vermeiden.)
• In vielen Fällen ist die Angabe der Zolltarifnummer gefordert (Hierbei ist die Unterposition des mexikanischen Zolltarifs zu berücksichtigen)
• Brutto- und Nettogewichte
• Ursprungslandangabe
• Verkaufspreis (Einzel- und Gesamtpreis)
• Liefervertrag mit Ausstellungsdatum
• Liefer- und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind zu unterschreiben und mit einem Firmenstempel zu versehen. Es empfiehlt sich bei der Angabe der Zolltarifnummer die Abstimmung mit den zuständigen russischen Zollverwaltungen. Die Abstimmung sollte dann über den russischen Partner erfolgen.
Die Handelsrechnungen können in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein, aber für den reibungslosen Abwicklungsprozess sollte eine russische Übersetzung beigefügt werden.
Bei kostenlosen Lieferungen ist regelmäßig eine Pro-forma-Rechnung mit dem Vermerk „Nur zu Zollzwecken" oder „Only for customs clearance" beizufügen und ist ebenfalls zu unterzeichnen und mit Firmenstempel zu versehen. Es sind keine Bescheinigungen durch die IHK erforderlich.
Packlisten
Grundsätzlich müssen Packlisten Angaben der Packstücke und Gewichtsan enthalten und sind in fünffacher Ausfertigung erforderlich.
Ursprungszeugnisse
Es sind grundsätzlich keine Ursprungszeugnisse notwendig, werden aber in der Praxis noch häufig gefordert.
Warenmarkierung und „made in"-Kennzeichnung
Es sind in der Regel genaue Vereinbarungen über die Markierung üblich. Packstücke müssen alle Daten über Absender und Empfänger enthalten.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Export bzw. Zollabfertigung für Russland per Kontaktformular, unter der Telefonnummer: +49 (0)3035490200 oder schreiben Sie uns per Mail an