+49 30 354902-00

   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

KURZ UND KOMPAKT ÜBER ZOLLEXPORT NACH RUSSLAND: SCHNELLE EXPORTABWICKLUNG

Einfuhrlizenzen

Zum Schutz der heimischen Wirtschaft und zur Kontrolle der Einfuhr von Waren aus dem Ausland bedient sich Russland der unterschiedlichen Maßnahmen. Es sind nicht nur produktspezifische Anforderun­gen, sondern auch fiskalische Instrumente.

Für den Vertrieb einiger Waren in Russland gelten grundlegende Registrierungspflichten als Marktzugangsvoraussetzung. Dazuu gehören in erster Linie Medizinprodukte oder auch Arzneimittel. Im land­wirtschaftlichen Bereich werden regelmäßig sogenannte Einfuhrquoten festgelegt, diese werden dann entsprechend veröffentlicht. Betroffen sind Rind-, Hühner-und Putenfleisch von solchen Kontingenten. Das Ministerium für Entwick­lung und Regulierung entscheidet dann über die Verteilung der Mengen.

Für eine Reihe von Waren sind im Zusammenhang mit der ERW Einfuhrbeschränkungen festgelegt worden, die eine Einfuhrlizenz benötigen. Dazu gehören Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen oder deren Vorläufer. Ebenso lizenzpflichtig sind giftige Substan­zen, menschliches Gewebe oder Blut, aber auch Kies, Schotter oder verschiedene Ge­mische davon.

Außerdem sind neben Lizenzpflichten auch Einfuhrverbo­te zu beachten. Dabei ist zu unterscheiden, ob diese Einfuhrverbote im Rahmen der einheitlichen nichttarifären Handelsmaßnahmen oder als Reaktion auf Sanktionsmaßnahmen der westlichen Wirtschaftsnationen wie u. a. USA oder die EU anfallen. Gänzlich verboten oder zumindest von einer Genehmigung abhängig sind zum Beispiel Pflanzenschutzmittel, Waffen, Munition oder deren Hauptteile, aber auch gentechnisch verändertes Saatgut. Als Reaktion auf bestehen­de Wirtschaftssanktionen gelten derzeit Einfuhrverbote im Wesentlichen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, bestimmten Rohstoffen so­wie Lebensmittel u. a. aus der EU.

Auch beim Import von Waren nach Russland sind Normen und Standards zu be­achten. Im Besonderen gelten hier Konfor­mitätsbewertungen. Dabei ist zu beachten, dass in Russland sowohl Bewertungsverfahren der Eurasischen Wirtschaftsunion (EWAU) als auch nationale Regelungen gelten.

Handelsrechnungen

Für die Verzollung sind Handelsrechnun­gen in zweifacher Ausfertigung sowie folgende Angaben erforderlich:

•     Name und Anschrift des Verkäufers wie des Käufers und / oder des Empfän­gers der Ware

•     Rechnungsnummer und -datum

•     Marke, Nummern Anzahl wie Art der Packstücke

•     genaue Warenbeschreibung (Die Wa­renbeschreibung sollte so detailliert wie möglich sein, um eine eindeutige Identifizierung zu gewährleisten. Ver­schlüsselte Informationen sind zu ver­meiden.)

•     In vielen Fällen ist die Angabe der Zoll­tarifnummer gefordert (Hierbei ist die Unterposition des mexikanischen Zoll­tarifs zu berücksichtigen)

•     Brutto- und Nettogewichte

•     Ursprungslandangabe

•     Verkaufspreis (Einzel- und Gesamt­preis)

•     Liefervertrag mit Ausstellungsdatum

•     Liefer- und Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind zu unterschreiben und mit einem Firmen­stempel zu versehen. Es empfiehlt sich bei der Angabe der Zolltarifnummer die Abstimmung mit den zuständigen russi­schen Zollverwaltungen. Die Abstimmung sollte dann über den russischen Partner erfolgen.

Die Handelsrechnungen können in deut­scher oder englischer Sprache verfasst sein, aber für den reibungslo­sen Abwicklungsprozess sollte eine russische Übersetzung beigefügt werden.

Bei kostenlosen Lieferungen ist regelmä­ßig eine Pro-forma-Rechnung mit dem Vermerk „Nur zu Zollzwe­cken" oder „Only for customs clearance" beizufügen und ist ebenfalls zu unter­zeichnen und mit Firmenstempel zu ver­sehen. Es sind keine Bescheinigungen durch die IHK erforderlich.

Packlisten

Grundsätzlich müssen Packlisten Angaben der Packstücke und Gewichtsan enthalten und sind in fünffacher Ausfertigung erforderlich.

Ursprungszeugnisse

Es sind grundsätzlich keine Ursprungszeugnisse notwendig, werden aber in der Praxis noch häufig gefordert.

Warenmarkierung und „made in"-Kennzeichnung

Es sind in der Regel genaue Vereinbarungen über die Markierung üblich. Pack­stücke müssen alle Daten über Absen­der und Empfänger enthalten.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Export bzw. Zollabfertigung für Russland per Kontaktformular, unter der Telefonnummer: +49 (0)3035490200 oder schreiben Sie uns per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und wir beraten Sie gerne.

» In der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten «
Albert Einstein

Kontakt

SEREDA GmbH
Magdeburger Str. 3
14641 Wustermark
Tel.: +49 30 354902-00
Fax: +49 30 354902-24

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.sereda.de